Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zweck

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Spitex Höfe und ihren Kundinnen und Kunden. Soweit die individuellen Vereinbarungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Spezielles vorsehen, gelten als Rechtsgrundlage die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Auftrag (Art. 394ff).

 

 2. Zielsetzung

Unsere Organisation unterstützt Sie mit pflegerischen und hauswirtschaftlichen Dienstleistungen im Sinne der Hilfe und Pflege zu Hause. Dabei werden Ihre eigenen Ressourcen sowie diejenigen Ihrer Angehörigen und Ihres sozialen Umfelds berücksichtigt. Die Unterstützung erfolgt nach dem Grundsatz Hilfe zur Selbsthilfe.

 

3.          Dienstleistungen

3.1        Bedarfsabklärung/Umfang der Leistungen

Gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV Art. 8), einem Administrativvertrag sowie dem Leistungsauftrag mit den Gemeinden Feusisberg, Freienbach und Wollerau sind wir verpflichtet, bei Ihnen eine Bedarfsabklärung für Pflege und Hauswirtschaft vorzunehmen. Dabei wird der Umfang der Dienstleistungen der Pflege in Rücksprache mit dem zuweisenden Arzt ermittelt und auf dem Bedarfsmeldeformular zuhanden der Krankenkassen sowie in der Leistungsvereinbarung (Vertrag) mit Ihnen festgehalten. 

In einem Gespräch mit Ihnen wird der Dienstleistungsbedarf abgeklärt. Dabei entsteht pro Abklärung ein Zeitbedarf von mindestens 1½ Stunden oder mehr. 

Die Bedarfsabklärung muss periodisch wiederholt und der Umfang der Dienstleistungen allenfalls den veränderten Umständen angepasst werden. Bei substanziellen Veränderungen des Leistungsumfangs muss ein neuer Vertrag mit Ihnen abgeschlossen werden.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der Bedarfsabklärung. Die Krankenkassen können verlangen, dass ihnen einzelne Elemente aus der Bedarfsabklärung mitgeteilt werden.

Sie haben als Kundin oder Kunde jederzeit das Recht auf Einsicht in Ihre Unterlagen. 

 

3.2        Pünktlichkeit der Einsätze

Wir bemühen uns, die mit Ihnen vereinbarten Einsatzzeiten einzuhalten. Sollte dies aus unvorhersehbaren Gründen nicht möglich sein, benötigen wir einen zeitlichen Spielraum von plus/minus 30 Minuten auf den vereinbarten Einsatzzeitraum. Falls wir diesen Zeitrahmen einmal nicht einhalten können, werden Sie von uns telefonisch benachrichtigt.

 

3.3        Einsatzzeiten

Unsere Dienstleistungen werden zu den normalen Arbeitszeiten von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 22.00 Uhr erbracht. An Wochenenden und Feiertagen erfolgen nur pflegerische Leistungen und nur, wenn es der abgeklärte Bedarf erfordert.

 

3.4        Pflege- und Verbandsmaterial

Die für Ihre Pflege notwendigen Pflegeartikel müssen von Ihnen via Rezept besorgt werden. Wenn immer möglich, werden kassenzulässige Artikel verwendet.

 

3.5        Personentransporte

Transporte von Kundinnen und Kunden oder deren Angehörigen durch die Spitex gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsangebot von Spitex Höfe.

 

3.6        Einsatz von Dritten

Wir erbringen in der Regel sämtliche Leistungen selbst. Sollte dies nicht möglich sein, ziehen wir qualifizierte Drittpersonen oder Drittorganisationen bei.

 

3.7        Leistungen ausserhalb Vertrag

Unsere Mitarbeitenden erbringen ihre Leistungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit Ihnen. Es ist unseren Mitarbeitenden nicht gestattet, bei Ihnen Leistungen ausserhalb des Spitex-Auftrags zu vereinbaren. Dies gilt auch für Leistungen, die von uns nicht angeboten werden. Dieses Verbot gilt während sechs Monaten nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses mit unseren Mitarbeitenden.

Es besteht kein Anspruch auf die Betreuung durch eine bestimmte Mitarbeiterin oder einen bestimmten Mitarbeiter. Das Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeitenden liegt alleine bei der zuständigen Führungsperson innerhalb unserer Organisation. Ihre Ansprechperson wird Ihnen zu Beginn des Vertragsverhältnisses mitgeteilt.

 

3.8        Leistungen bei ausserkantonalem Wohnsitz

Haben Sie Wohnsitz in einem anderen Kanton und werden von Ihnen vorübergehend Leistungen unserer Organisation in Anspruch genommen (z.B. während eines Ferienaufenthalts bei Verwandten), gehen die Vollkosten vollständig zu Ihren Lasten. Die Rückforderung von der Versicherung und vom Wohnkanton obliegt Ihnen selbst. 

 

3.9        Mitwirkung

Mit den von Ihnen unterzeichneten Vereinbarungen erklären Sie sich mit der Verwendung des üblichen Pflegematerials einverstanden. Sie passen bei Bedarf die Wohnungseinrichtung den Handlungsnotwendigkeiten an. Damit der Gesundheitsschutz von Ihnen und von unseren Mitarbeitenden gewährleistet ist, ist es unabdingbar, dass wir die notwendigen Hilfsmittel verwenden können (z.B. Pflegebett, rutschfeste Unterlagen, hygienische Verhältnisse oder geeignetes Putzmaterial).

 

 3.10     Wohnungszugang/-schlüssel

Unsere Mitarbeitenden sind darauf angewiesen, dass Sie ihnen Zugang zu Ihrer Wohnung gewährleisten. Falls nötig, können Sie Ihren Haus- bzw. Wohnungsschlüssel in einen Schlüsselsafe bei Ihnen vor Ort deponieren und uns den Zugangscode mitteilen oder Sie händigen unseren Mitarbeitenden einen Haus- bzw. Wohnungsschlüssel aus. Die Schlüsselübergabe wird Ihnen schriftlich quittiert. Wir sind für eine sorgfältige und sichere Aufbewahrung der Schlüssel verantwortlich. Verfügen wir über keinen Wohnungsschlüssel, sind unsere Mitarbeitenden berechtigt, die Wohnungstür durch Fachleute öffnen zu lassen, wenn der Verdacht besteht, dass Ihnen etwas zugestossen ist. Die Kosten für das Öffnen der Türe gehen zu Ihren Lasten.

 

3.11     Abbestellung von Leistungen

Für Einsätze an Werktagen, die Sie nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abbestellen, und für Einsätze an Wochenenden und Feiertagen, die nicht mindestens 48 Stunden im Voraus abbestellt werden, müssen wir Ihnen Rechnung stellen. Bitte teilen Sie uns Spitalein- oder -austritte sowie geplante Ferien möglichst früh mit. Ausnahmen bilden Notfallsituationen sowie Todesfall. 

 

4.          Tarife und Rechnungsstellung

4.1        Grundsatz

Alle unsere Dienstleistungen – inklusive der administrativen Erfassung sowie allfälliger Abklärungen bei Ärztinnen und Ärzten, Apotheken und weiteren Diensten zugunsten von Ihnen – und auch Leistungen von Dritten, die in unserem Auftrag tätig sind, werden gemäss dem jeweils geltenden Tarif in Rechnung gestellt.

Nicht kassenpflichtige Leistungen wie zum Beispiel die Hauswirtschaft werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt und gehen vollständig zu Ihren Lasten. Vorbehalten bleibt die Leistungspflicht Dritter (z. B. Privatversicherung oder Zusatzversicherung).

Informationen zur Rechnungsstellung und Zahlungskonditionen erhalten Sie unter Telefon 055 415 78 50.