Tarife Spitex Höfe

Spitex Leistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsversorgung (KLV Art. 7, Absatz 2)

Pflegeleistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsversorgung sind Pflichtleistungen. Sie werden durch die Krankenversicherungen abgegolten. Zusätzlich bezahlen Patientinnen und Patienten eine Patientenbeteiligung (10 Prozent, maximal 7.65 Fr./Tag). Die Restkosten tragen die Gemeinden.

Die Leistungen der Akut- und Übergangspflege im Anschluss an einen Spitalaufenthalt werden zu 45 Prozent von der Kranken- bzw. Unfallversicherung und zu 55 Prozent vom Wohnkanton der Versicherten während längstens zwei Wochen vergütet. Es wird keine Patientenbeteiligung erhoben.

Für Leistungen, die nicht von der Krankenversicherung, sondern von einer anderen Versicherung übernommen werden – zum Beispiel von der Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung – gelten die jeweiligen Tarife dieser Versicherung.

 

Hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen (keine KLV-Leistung) 

Hauswirtschaftliche Leistungen werden durch die Klientinnen und Klienten bezahlt. Sie sind keine Pflichtleistung der Krankenversicherer, können aber allenfalls aus der Zusatzversicherung zurückgefordert werden. Die Restkosten tragen die Gemeinden.

 

Spitex-Plus-Leistungen

Dieses Leistungsangebot wird vollumfänglich von den Klientinnen und Klienten bezahlt. Ungedeckte Kosten werden aus Mitglieder- und Spendengeldern finanziert.

 

Die einzelnen Tarife finden Sie im Tarifblatt. Weitergehende Informationen zu «Tarife und Rechnungsstellung» finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Informationen über die KLV Art.7, Absatz 2 finden Sie hier.